Autor: Sven Kiesow
Mit der Gründung einer ausländischen Vertriebsgesellschaft strebt ein Unternehmen regelmäßig den Aufbau einer dauerhaften Marktposition im Ausland an. Dieses Unterfangen stellt für jedes Unternehmen eine enorme finanzielle Herausforderung dar. Überdies ist keinesfalls gesichert, dass die Markterschließungskosten bei dem Unternehmen steuerlich berücksichtigt werden können, welches diese Kosten tatsächlich getragen hat. Der folgende Beitrag verdeutlicht daher die steuerlichen Risiken eines solchen Auslandsengagements und zeigt eine geeignete Gestaltungsvariante zu deren Vermeidung auf.
Die M-GmbH ist ein in Deutschland ansässiges Produktionsunternehmen und organisierte ihren Auslandsvertrieb bislang vom Inland aus. Nunmehr soll in Tschechien die regionale Vertriebstochtergesellschaft T-s.r.o. (entspricht einer deutschen GmbH) gegründet werden. Das Unternehmen strebt dadurch eine Ausweitung des bereits in Tschechien erzielten Umsatzes sowie eine höhere Kundenbindung an. Nach Gründung der T-s.r.o. fakturiert diese die mit den tschechischen Kunden getätigten Umsätze. Gleichzeitig bezieht sie die Waren von der M-GmbH. Aufgrund der zunächst geringen Umsätze sowie der getätigten Marketingmaßnahmen entstehen der T-s.r.o. Anlaufverluste, die über ein Gesellschafterdarlehen der M-GmbH finanziert werden.
Drei Jahre nach der Gründung der T-s.r.o. hat diese erhebliche Verlustvorträge angehäuft. Es droht eine bilanzielle Überschuldung. Das Gesellschafterdarlehen, über das die M-GmbH die ausländischen Anlaufverluste finanziert, hat parallel entsprechende Größenordnungen erreicht. Um die Finanzlage der T-s.r.o. nachhaltig zu verbessern, wird dieser gegenüber ein unbedingter Forderungsverzicht in voller Höhe gewährt. Anschließend bucht die M-GmbH ihr Gesellschafterdarlehen aufwandswirksam als Forderungsausfall aus.
Im Folgejahr beschließt die M-GmbH, ihre tschechische Vertriebstochter zu liquidieren und den Vertrieb wieder zentral von Deutschland aus zu steuern.
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