Mitunter möchten Mandanten von ihren Eltern eine Immobilie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übernehmen und diese im Gegenzug über eine Leibrente finanziell absichern. Mit dem JStG 2008 wurden die Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen grundlegend neu geregelt. Es stellt sich daher die Frage, ob diese Versorgungsleistung steuerlich geltend gemacht werden kann.
Im Rahmen der Gestaltungsberatung sind daher folgende Überlegungen anzustellen:
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